ES WICHTIG IST, ALLE UNERWÜNSCHTEN NEBENWIRKUNGEN ZU MELDEN

Diese Seite wurde als Reaktion auf mehrere Berichte eingerichtet, die darauf hinweisen, dass eine große Anzahl von Bürgern, die in der Schweiz gegen COVID geimpft werden, nichts über die Risiken, Nebenwirkungen oder sogar den Namen des Impfstoffs, den sie erhalten, erfahren.

Diese Seite gibt Ihnen die Informationen, die Sie benötigen, um diese unerwünschten Wirkungen an die zuständigen Behörden zu melden, da dies eine gesetzliche Verpflichtung ist.

Laut einer Studie aus dem Jahr 2010 mit 715.000 Personen in den USA – einem der Länder mit einem der fortschrittlichsten Meldesysteme – werden nur 1 % der Impfstoffnebenwirkungen gemeldet. Ein solcher Mangel an Daten macht es schwierig, das Risiko-Nutzen-Verhältnis für einen Impfstoff realistisch einzuschätzen.

In der Schweiz wurden keine ähnlichen Studien durchgeführt, und es gibt nur wenige Feldanstrengungen in Bezug auf die Pharmakovigilanz. Wie wir kürzlich bei der Plakatkampagne des BAG gesehen haben, werden wir zwar dazu ermutigt, uns impfen zu lassen, aber wir werden nicht auf die Risiken oder die Bedeutung der Meldung von Nebenwirkungen aufmerksam gemacht.

 

Für die Meldung von Wirkungen braucht keine Ursache-Wirkungs-Beziehung nachgewiesen zu werden, es genügt die zeitliche Nähe. Wenn Sie sich für eine Impfung entscheiden, liegt es auch in Ihrer Verantwortung, eventuelle unerwünschte Wirkungen zu melden, für die Wissenschaft und aus Solidarität für die nächsten Menschen, die sich für den einen oder anderen Impfstoff entscheiden.

Da es fast unmöglich ist, die Ursache und Wirkung im Einzelnen mit Sicherheit nachzuweisen, wird das Risiko durch den Vergleich des Auftretens eines unerwünschten Ereignisses in der Gruppe der geimpften Personen mit der Gesamtbevölkerung berechnet, weshalb es wichtig ist, sich zu bemühen, alle Ereignisse zu melden.

NICHT ABSCHLIESSENDE LISTE UND VORBEHALTLICH VON ÄNDERUNGEN DER WIRKUNGEN VON KOVID-IMPFSTOFFEN (LAUT FDA)

Guillain-Barré-Syndrom – Akute disseminierte Enzephalomyelitis – Transverse Myelitis – Enzephalitis / Myelitis / Enzephalomyelitis / – Meningoenzephalitis / Meningitis / – Enzephalopathie – Konvulsionen/Krämpfe – Schlaganfall – Narkolepsie und Kataplexie – Anaphylaxie – Akuter Myokardinfarkt – Myokarditis / Perikarditis – Autoimmunerkrankung – Myokardinfarkt – Myokarditis / Perikarditis – Myokardinfarkt – Myokardinfarkt – Myokarditis / Perikarditis – Autoimmunerkrankung Immun – Tod – Fehlgeburt – Andere akute demyelinisierende Erkrankungen – Nicht-anaphylaktische allergische Reaktionen – Thrombozytopenie – Disseminierte intravasale Gerinnung – Venöse Thromboembolie – Arthritis und Arthralgie/Gelenkschmerzen – Kawasaki-Krankheit – Multisystemisches Entzündungssyndrom bei Kindern – Impfstoff-verstärkte Erkrankungen

Option 1: Melden Sie eine unerwünschte Nebenwirkung mit Ihrem Arzt

Informieren Sie Ihren Arzt darüber, dass Sie nach einer Impfung eine Nebenwirkung hatten, auch ein geringfügiges, wie z. B. Kopfschmerzen, und dass Sie durch die Meldung dazu beitragen möchten, das Wissen über dieses Thema zu verbessern. Das medizinische Fachpersonal nutzt das Online-Meldesystem Elvis.

Option 2: Melden Sie eine unerwünschte Nebenwirkung selbst

Theoretisch ist es auch möglich, eine Nebenwirkung über ein selbst auszufüllendes Formular selbst zu melden und an eines der auf dem Formular aufgeführten regionalen Pharmakovigilanzzentren zu senden. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich an Ihren Arzt zu wenden, der Sie dabei kompetent unterstützen kann.

Option 3: Kontaktieren Sie uns im Bedarfsfall

Haben Sie Fragen oder Zweifel an der Vorgehensweise oder an der Richtigkeit Ihrer Vorgehensweise? Kontaktieren Sie uns über das untenstehende Formular und wir werden Ihnen so schnell wie möglich antworten. Ihre Daten werden vertraulich behandelt. Wir geben keine medizinische Beratung, sondern nur Informationen über die Anmeldeverfahren.

Kontaktieren Sie uns, falls Sie Fragen haben

Das Wesentliche in Kürze (Auszüge aus der Website des BAG)

Unerwünschte Impferscheinungen (UIE) sind Symptome, klinische Zeichen, abnorme Laborergebnisse oder andere Manifestationen, die in einem zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung aufgetreten sind, unabhängig ob ein kausaler Zusammenhang besteht oder nicht.

Die Pharmacovigilanz bei Impfstoffen (Vakzinovigilanz) ist ein wichtiger Bestandteil aller Impfprogramme. Das Heilmittelgesetz sieht eine Meldepflicht an Swissmedic für alle Fachleute vor, die zur Abgabe, Anwendung oder Verschreibung von Arzneimitteln berechtigt sind. Es steht Konsumentinnen und Konsumenten ebenfalls frei, unerwünschte Wirkungen einer Arzneimitteltherapie zu melden. Eine Rücksprache mit dem Hausarzt, der Hausärztin resp. eine gemeinsame Meldung ist wünschenswert, da so genaue Angaben zu relevanten Untersuchungsergebnissen gemacht werden können; dieses ist jedoch nicht zwingend.

Gemäss dem Heilmittelgesetz müssen schwerwiegende, bisher unbekannte oder in der Fachinformation des betreffenden Impfstoffs ungenügend erwähnte sowie weitere medizinisch wichtige unerwünschte Wirkungen gemeldet werden.

Bei den weiteren schwerwiegenden unerwünschten Arzneimittelwirkungen gilt eine Meldefrist von 15 Tagen. Alle übrigen meldepflichtigen Ereignisse müssen innerhalb von 60 Tagen gemeldet werden. Der Kausalzusammenhang zwischen dem Ereignis und dem Impfstoff muss nicht nachgewiesen werden: Der Verdacht alleine reicht, um dieses zu melden.

Medizinische Fachpersonen und pharmazeutische Firmen können Verdachtsfalle unerwünschter Arzneimittelwirkungen (inkl. Impfstoffe) direkt über das Internet melden, über das von Swissmedic betriebene Online-Meldeportal «ElViS» (Electronic Vigilance System, siehe Register «Links»).

Nützliche allgemeine Links (siehe auch Notizen) :

HINWEISE ZU DEN IN DER SCHWEIZ VERFÜGBAREN IMPFSTOFFEN

Impfstoff Pfizer-BioNTech (BNT162b2, Comirnaty)

Der von Pfizer-BioNTech hergestellte Impfstoff Covid wird unter dem Namen Comirnaty vermarktet und ist auch als Tozinameran oder BNT162b2 bekannt. Die häufigsten Nebenwirkungen bei Teilnehmern ab 16 Jahren waren Schmerzen an der Injektionsstelle (>80%), Müdigkeit...

Impfstoff Moderna (mRNA1273)

Der von Moderna hergestellte Covid-Impfstoff wird als mRNA1273 vermarktet.  Die Schweiz hat 7,5 Millionen Dosen dieses Impfstoffs bestellt. Swissmedic hat diesen Impfstoff am 12. Januar 2021 im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens zugelassen. Am 21. Februar ist die...

Impfstoff AstraZeneca (ChAdOx1 nCoV-19)

Der von AstraZeneca hergestellte Impfstoff Covid wird als ChAdOx1 nCoV-19 vermarktet. Die Schweiz hat 5,3 Millionen Dosen dieses Impfstoffs bestellt. Stand 27. Dezember 2020 ist dieser Impfstoff von Swissmedic noch nicht zugelassen. Hier sind einige Links, um mehr...